Ausgewählte Berichte zur Präventionsarbeit im Kirchenkreis Burgdorf.
Übereinstimmende Standards zur Prävention sexualisierter Gewalt
Gemeinsame Pressemitteilung der Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen
19. Juni 2024
Die ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie, die im Januar veröffentlicht wurde, hat offengelegt, was schon seit dem Bekanntwerden einzelner Fälle von sexualisierter Gewalt zu befürchten war: Strukturen innerhalb der evangelischen Kirche haben Übergriffe und Missbrauch ermöglicht und sogar begünstigt. Betroffene von sexualisierter Gewalt hingegen wurden oftmals nicht gehört.
„Wir müssen als Kirche zu einer Haltungsänderung kommen. Neben Aufklärung und Aufarbeitung braucht es die Sorge dafür, dass wir Kirche als Ort gestalten, an dem sich Menschen sicher fühlen können“, sagten Sabine Preuschoff, Superintendentin des Kirchenkreises Burgdorf, und Dirk Jonas, Superintendent im Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen, anlässlich der aktuellen Synoden ihrer Kirchenkreise übereinstimmend. „Der Sicherheit dienen Schutzkonzepte, die nach innen und nach außen deutlich zeigen: Wir schauen genau hin und lassen sexualisierte Gewalt nicht zu.“
Die beiden Kirchenkreise haben es sich zur Aufgabe gemacht, beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende im Kirchenkreis, seinen Einrichtungen und Kirchengemeinden für Grenzverletzungen, Übergriffigkeit und Missbrauch zu sensibilisieren und eine Haltung der Achtsamkeit zu fördern. Jeweils einstimmig verabschiedeten die Kirchenkreissynode Burgwedel-Langenhagen am 4. Juni und die des Kirchenkreises Burgdorf am 18. Juni daher ein übereinstimmendes Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt.
Das nun beschlossene Schutzkonzept soll ein Bewusstsein dafür schaffen, wo sexualisierte Gewalt anfängt, wie Grenzverletzungen und Übergriffe thematisiert und verhindert werden können und wie angemessen auf mögliche Fälle reagiert wird. Neben der Prävention ist es daher wichtig, geeignete Maßnahmen, klare Abläufe und Ansprechpersonen zu benennen.
Seit Dezember 2021 hatte eine multiprofessionelle Steuerungsgruppe aus beiden Kirchenkreisen unter Leitung von Superintendentin Sabine Preuschoff intensiv an einem Muster-Schutzkonzept gearbeitet. Seit gut einem Jahr haben auf dieser Grundlage auch die Kirchengemeinden und Einrichtungen eigene Schutzkonzepte entwickelt. In den Schutzkonzepten wird jeweils eine Risikoanalyse erstellt, in der Räume, Kommunikationswege, Situationen bedacht werden und darüber beraten wird, was zu verändern ist, um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.
Für beruflich und ehrenamtlich tätige Mitarbeitende, die Leitungsaufgaben wahrnehmen, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder in Seelsorge und Beratung tätig sind, gibt es verpflichtende mehrstündige Grundschulungen nach landeskirchlichen Standards. Die Schulungen sollen für einen grenzachtenden Umgang und eine Haltung der Achtsamkeit sensibilisieren. Die Kirchenkreise fordern die Kirchengemeinden zudem dazu auf, auch alle anderen Mitarbeitenden, die mit Menschen arbeiten, schulen zu lassen. Beruflich Tätige müssen zudem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen; in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden diese Zeugnisse seit langem eingesehen. Zukünftig werden darüber hinaus Bewerberinnen und Bewerber für eine Mitarbeit in der Kirche bereits in den Vorstellungsgesprächen auf das Schutzkonzept hingewiesen.
Ein wichtiger Bestandteil eines jeden Schutzkonzeptes ist auch der Interventionsplan. Dieser regelt das Vorgehen im Fall der Vermutung von sexualisierter Gewalt, benennt eindeutige Zuständigkeiten und gibt klare Handlungsanweisungen.
Seit Ende 2020 untersuchte der interdisziplinäre Forschungsverbund ForuM im Auftrag aller 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland die Strukturen und Bedingungen, die sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie begünstigen. Am 25. Januar stellten die Forschenden die Ergebnisse ihrer dreijährigen Tätigkeit in Hannover vor.
Forschende verschiedener Universitäten und Hochschulen in Deutschland haben in fünf Teilprojekten und einem Metaprojekt die Erfahrungen von Betroffenen, die institutionellen Bedingungen von Gewaltausübung in evangelischer Kirche und Diakonie, den politischen und kulturellen Kontext sowie das Ausmaß der Übergriffe und die bisherige Aufarbeitung in den Blick genommen.
Die Studie stellt fest, dass sexualisierte Gewalt in evangelischen Zusammenhängen nicht reduzierbar ist auf lokale oder zeitliche Umstände. Vielmehr sei in allen Arbeitsfeldern von Kirche und Diakonie ein hohes Ausmaß sexualisierter Gewalt festgestellt worden. Die erlebte Gewalt habe in vielen Fällen schwere physische, psychische und soziale Folgen gehabt; Betroffene hätten zudem die Erfahrung machen müssen, von der Kirche alleingelassen oder aus sozialen Zusammenhängen verdrängt zu werden – insbesondere dann, wenn sie nicht zu Vergebung und Kooperation bereit waren.
Die ForuM-Studie zeigt eine Reihe von evangelischen Besonderheiten auf, die sexualisierte Gewalt begünstigen und die Aufarbeitung erschweren. Dazu gehören unklare Zuständigkeiten in den evangelischen Kirchen, der übermäßige Wunsch nach Harmonie, eine fehlende Konfliktkultur sowie die Selbsterzählung der eigenen Fortschrittlichkeit. Auch eine Grenzen- und Distanzlosigkeit im Umgang miteinander und das Selbstbild von „Geschwisterlichkeit“ hält die Studie als begünstigende Bedingungen fest.
Klare Regeln zum Umgang mit bekannten Fällen sowie eine systematische Dokumentation fehlten bisher; Betroffene berichteten den Forschenden zudem von bewusster Verschleierung auf institutioneller oder Mitarbeitenden-Ebene.
Mit Blick in die Zukunft gibt die ForuM-Studie eine Reihe von Empfehlungen für Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Dabei müssten die spezifisch evangelischen Bedingungen in allen Bemühungen berücksichtigt werden; zudem sei eine breite öffentliche Debatte und Kommunikation sexualisierter Gewalt unter Einbeziehung der Betroffenen unerlässlich. Schutzkonzepte müssen für alle Einrichtungen in Kirche und Diakonie und für alle relevanten Bereiche passgenau entwickelt oder bestehende Schutzkonzepte angepasst werden. Auch in der Ausbildung von kirchlichen Mitarbeitenden muss die Sensibilisierung für das Thema Sexualisierte Gewalt eine wesentlich größere Rolle spielen als bisher.
In öffentlichen Reaktionen standen vielfach die ermittelten oder hochgerechneten Fallzahlen im Fokus und die Aussage der Forschenden, die Landeskirchen hätten ihnen nicht ausreichend Aktenmaterial zur Verfügung gestellt. Wie es zu dieser Fehleinschätzung hat kommen können, werden die Landeskirchen klären. Fakt ist: Keine Kirche hat Akten zurückgehalten. Gleichwohl: Alle Landeskirchen sind bereit, all jene Aktenbestände zu erfassen, die der Forschungsverbund für die Ermittlung von validen Gesamtzahlen angemahnt hatte.
Von sexualisierter Gewalt Betroffene, die an der Studie mitgearbeitet haben, und auch die Forschenden selbst hoben hervor, dass sie den Blick stärker auf die Ergebnisse der Studie richten möchten, die sich mit den evangelischen Strukturen und Rahmenbedingungen beschäftigen: Was hat Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt in der Kirche begünstigt und wie kann das in Zukunft so weit wie möglich verhindert werden? Wie können Strukturen möglichst so verändert werden, dass Betroffene schnell und unkompliziert die Unterstützung bekommen, die sie benötigen?
Bitte an Betroffene, sich zu melden
Die evangelischen Kirchen bitten Betroffene, die sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie erlitten haben, sich bei einer nichtkirchlichen oder kirchlichen Anlaufstelle zu melden. Das bundesweite „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“ ist unter Telefon 0800 2255530 oder auf https://www.hilfe-portal-missbrauch.de erreichbar; Kontakte der kirchlichen Stellen sind auf der Seite praevention.landeskirche-hannovers.de aufgeführt.
Eine gut lesbare Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlungen der ForuM-Studie steht auf https://www.forum-studie.de zum Download zur Verfügung.
Quelle: Pressestelle der Landeskirche Hannovers, Stand: 05.02.2024
Evangelische Kirchen bitten Betroffene, sich zu melden
5. Februar 2024, Pressestelle der Landeskirche Hannovers
Seit Ende 2020 untersuchte der interdisziplinäre Forschungsverbund ForuM im Auftrag aller 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland die Strukturen und Bedingungen, die sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie begünstigen. Am 25. Januar stellten die Forschenden die Ergebnisse ihrer dreijährigen Tätigkeit in Hannover vor.
Forschende verschiedener Universitäten und Hochschulen in Deutschland haben in fünf Teilprojekten und einem Metaprojekt die Erfahrungen von Betroffenen, die institutionellen Bedingungen von Gewaltausübung in evangelischer Kirche und Diakonie, den politischen und kulturellen Kontext sowie das Ausmaß der Übergriffe und die bisherige Aufarbeitung in den Blick genommen.
Die Studie stellt fest, dass sexualisierte Gewalt in evangelischen Zusammenhängen nicht reduzierbar ist auf lokale oder zeitliche Umstände. Vielmehr sei in allen Arbeitsfeldern von Kirche und Diakonie ein hohes Ausmaß sexualisierter Gewalt festgestellt worden. Die erlebte Gewalt habe in vielen Fällen schwere physische, psychische und soziale Folgen gehabt; Betroffene hätten zudem die Erfahrung machen müssen, von der Kirche alleingelassen oder aus sozialen Zusammenhängen verdrängt zu werden – insbesondere dann, wenn sie nicht zu Vergebung und Kooperation bereit waren.
Die ForuM-Studie zeigt eine Reihe von evangelischen Besonderheiten auf, die sexualisierte Gewalt begünstigen und die Aufarbeitung erschweren. Dazu gehören unklare Zuständigkeiten in den evangelischen Kirchen, der übermäßige Wunsch nach Harmonie, eine fehlende Konfliktkultur sowie die Selbsterzählung der eigenen Fortschrittlichkeit. Auch eine Grenzen- und Distanzlosigkeit im Umgang miteinander und das Selbstbild von „Geschwisterlichkeit“ hält die Studie als begünstigende Bedingungen fest.
Klare Regeln zum Umgang mit bekannten Fällen sowie eine systematische Dokumentation fehlten bisher; Betroffene berichteten den Forschenden zudem von bewusster Verschleierung auf institutioneller oder Mitarbeitenden-Ebene.
Mit Blick in die Zukunft gibt die ForuM-Studie eine Reihe von Empfehlungen für Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Dabei müssten die spezifisch evangelischen Bedingungen in allen Bemühungen berücksichtigt werden; zudem sei eine breite öffentliche Debatte und Kommunikation sexualisierter Gewalt unter Einbeziehung der Betroffenen unerlässlich. Schutzkonzepte müssen für alle Einrichtungen in Kirche und Diakonie und für alle relevanten Bereiche passgenau entwickelt oder bestehende Schutzkonzepte angepasst werden. Auch in der Ausbildung von kirchlichen Mitarbeitenden muss die Sensibilisierung für das Thema Sexualisierte Gewalt eine wesentlich größere Rolle spielen als bisher.
In öffentlichen Reaktionen standen vielfach die ermittelten oder hochgerechneten Fallzahlen im Fokus und die Aussage der Forschenden, die Landeskirchen hätten ihnen nicht ausreichend Aktenmaterial zur Verfügung gestellt. Wie es zu dieser Fehleinschätzung hat kommen können, werden die Landeskirchen klären. Fakt ist: Keine Kirche hat Akten zurückgehalten. Gleichwohl: Alle Landeskirchen sind bereit, all jene Aktenbestände zu erfassen, die der Forschungsverbund für die Ermittlung von validen Gesamtzahlen angemahnt hatte.
Von sexualisierter Gewalt Betroffene, die an der Studie mitgearbeitet haben, und auch die Forschenden selbst hoben hervor, dass sie den Blick stärker auf die Ergebnisse der Studie richten möchten, die sich mit den evangelischen Strukturen und Rahmenbedingungen beschäftigen: Was hat Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt in der Kirche begünstigt und wie kann das in Zukunft so weit wie möglich verhindert werden? Wie können Strukturen möglichst so verändert werden, dass Betroffene schnell und unkompliziert die Unterstützung bekommen, die sie benötigen?
Bitte an Betroffene, sich zu melden
Die evangelischen Kirchen bitten Betroffene, die sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie erlitten haben, sich bei einer nichtkirchlichen oder kirchlichen Anlaufstelle zu melden. Das bundesweite „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“ ist unter Telefon 0800 2255530 oder auf https://www.hilfe-portal-missbrauch.de erreichbar; Kontakte der kirchlichen Stellen sind auf der Seite praevention.landeskirche-hannovers.de aufgeführt.
Eine gut lesbare Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlungen der ForuM-Studie steht auf https://www.forum-studie.de zum Download zur Verfügung.
Quelle: Pressestelle der Landeskirche Hannovers, Stand: 05.02.2024
Kirchengemeinden, Einrichtungen und Dienste legen Schutzkonzepte vor
19. Januar 2024, Website des Kirchenkreises Burgdorf
Der Kirchenkreis sowie die Kirchengemeinden, Einrichtungen und Dienste des Kirchenkreises Burgdorf sehen sich von ihrem christlichen Bekenntnis her in besonderer Weise der Prävention sexualisierter Gewalt verpflichtet. Ein wesentlicher Baustein in dieser Arbeit ist das Erstellen von Schutzkonzepten für den jeweiligen Arbeitsbereich. Eine andere wesentliche Aufgabe ist die verpflichtende Schulung aller beruflich Mitarbeitenden sowie aller ehrenamtlich Tätigen, die mit Menschen zusammenarbeiten.
Die Vorsitzende der Steuerungsgruppe für die Prävention sexualisierter Gewalt in den Kirchenkreisen Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen, die Superintendentin des Kirchenkreises Burgdorf Sabine Preuschoff, zog jetzt eine erste Zwischenbilanz: „Ich bin dankbar, dass wir mit der Präventionsarbeit schon so gut vorangekommen sind. Das ist uns ein großes Anliegen, dass unsere beruflich und ehrenamtlichen Tätigen in dieser Thematik gut geschult und sensibilisiert sind, damit Menschen im Raum der Kirche so sicher wie nur möglich sind“, sagt die Superintendentin.
Um sich für die Aufgabe der Schulung gut aufzustellen, haben die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen gemeinsam zwei Multiplikatorinnen ausbilden lassen und sie beauftragt, Schulungen für beruflich und ehrenamtlich Tätige anzubieten. Das sind die Kirchenkreisjugendwartinnen Dagmar Stoeber (seit Januar Kirchenkreis Burgdorf) und Anne Basedau (Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen). Sie haben im vergangenen Jahr in beiden Kirchenkreisen rund 30 Schulungen mit insgesamt knapp 700 Teilnehmenden durchgeführt. Im Jahr 2024 sind weitere Schulungen geplant.
Die Kirchengemeinden haben bereits intensiv an den Schutzkonzepten gearbeitet. Mehr als die Hälfte der Gemeinden haben ihre Konzepte bereits beschlossen; andere sind noch bei der Erstellung. Da daran in der Regel viele Menschen beteiligt werden, um potentielle Risiken möglichst umfassend in den Blick zu nehmen, braucht die Erstellung eines solchen Schutzkonzeptes eine intensive Beratung.
In den Konzepten führen die Kirchengemeinden, Einrichtungen und Dienste jeweils eine individuelle, umfangreiche Bestandsaufnahme mit Risiko- und Ressourcenanalyse durch. Auf dieser Grundlage entwickeln sie konkrete Maßnahmen zur Prävention. Nach Fertigstellung werden alle Konzepte auf den Webseiten der Kirchengemeinden, Einrichtungen und Dienste veröffentlicht. Die Analysen und Maßnahmen aus den Schutzkonzepten werden dann in regelmäßigen Abständen überprüft.
Federführend in dem Prozess der Erstellung der Schutzkonzepte ist eine gemeinsame Steuerungsgruppe für die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen, die seit zwei Jahren den Prozess vorantreibt. Diese Steuerungsgruppe ist mit Mitgliedern verschiedener kirchlicher Berufsgruppen aus beiden Kirchenkreisen besetzt.
In einem intensiven Prozess entwickelte die Arbeitsgruppe für beide Kirchenkreise ein Muster-Schutzkonzept zur Orientierung. Die eigenen Konzepte können die Kirchengemeinden, Einrichtungen und Dienste wegen der unterschiedlichen Arbeitsbereiche, Zielgruppen und Örtlichkeiten nur individuell erstellen. Allen Schutzkonzepten zugrunde liegen die „Grundsätze für Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
Unterstützend stehen Stoeber und Basedau auch für die Arbeit an den Schutzkonzepten zur Verfügung. Die beiden Diakoninnen und Superintendentin Sabine Preuschoff, sehen bereits eingereichte Schutzkonzepte durch, geben Hinweise zur Risikoanalyse und beantworten konkrete Fragen.
Auch in die jährliche Juleica-Ausbildung der Kirchenkreisjugenddienste wurde ein Schulungsmodul zur Prävention sexualisierter Gewalt aufgenommen. „Unser Ziel ist es, dass die jungen Teamerinnen und Teamer sprachfähig werden und das Standing entwickeln zu widersprechen, wenn etwa grenzverletzendes Verhalten in Gruppen vorkommt“, sagt Anne Basedau für die Kirchenkreisjugenddienste beider Kirchenkreise.
„Auch wenn wir mit dem Erreichten zufrieden sind: Die Notwendigkeit der Prävention sexualisierter Gewalt wird uns gerade als Kirche immer begleiten“, sagte Superintendentin Sabine Preuschoff anlässlich der Zwischenbilanz.
Schulungen zur Prävention für Haupt- und Ehrenamtliche im Kirchenkreis Burgdorf
Hier geht es zur Anmeldung >
Hilfe für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie
Zentrale Anlaufstelle.help
Unabhängige Information und Unterstützung für Betroffene von sexualisierter
Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
Telefon: 0800 5040112 (kostenfrei und anonym) | E-Mail: zentrale@anlaufstelle.help | Webseite: www.anlaufstelle.help
Fachstelle der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Prävention und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
Telefon: 0511 1241-726 (Mareike Dee) | E-Mail: mareike.dee@evlka.de | Webseite: www.praevention.landeskirche-hannovers.de
Kirchenkreis, Gemeinden und Einrichtungen entwickeln Schutzkonzepte
17. März 2023, Website des Kirchenkreises Burgdorf
Der Evangelisch-lutherische Kirchenkreis Burgdorf gibt sich ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt, um seiner Verantwortung für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende und Schutzbefohlene gerecht zu werden. Dem Schutzkonzept zugrunde liegen die „Grundsätze für Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Auch alle Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen sind durch die Landeskirche verpflichtet, ein eigenes Schutzkonzept zu erstellen.
Für die Kirchenkreis Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen konstituierte sich im Januar 2022 eine Steuerungsgruppe, der Mitglieder aus ganz verschiedenen kirchlichen Berufsgruppen angehören. In einem intensiven Prozess entwickelte die Gruppe für beide Kirchenkreise ein Muster-Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen steht dieses Musterkonzept zur Verfügung; sie können es an ihre jeweils individuellen Anforderungen anpassen.
Verschiedene Schritte gehören zur Erstellung eines Schutzkonzeptes: eine jeweils individuelle Bestandsaufnahme mit Risiko- und Ressourcenanalyse, die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Prävention und die spätere Überprüfung des Konzeptes in angemessenen Zeitabständen. Zur Prävention gehört auch die verpflichtende Schulung aller beruflich Mitarbeitenden sowie aller ehrenamtlich Tätigen, die – einfach ausgedrückt – mit Menschen arbeiten. Um sich für diese Aufgabe gut aufzustellen, haben die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen gemeinsam zwei Multiplikatorinnen ausbilden lassen und sie beauftragt, Schulungen für beruflich und ehrenamtlich Tätige anzubieten. Kirchenkreisjugendwartin Anne Basedau und Diakonin Dagmar Stoeber haben diese Aufgabe übernommen.
Die Multiplikatorinnen bieten in allen Regionen des Kirchenkreises eine vierstündige Schulung an, für die sich Mitarbeitende über die Superintendenturen oder ein Onlineformular anmelden können. Für diejenigen, die keinen der Termine wahrnehmen können, besteht eine weitere Möglichkeit: „Tun Sie sich mit mindestens 15 weiteren Menschen – vielleicht Ihrem Chor oder Ihrer Gruppe ‚Offene Kirche‘ – zusammen und besprechen Sie mit uns eine Schulung zum Wunschtermin“, erklärt Dagmar Stoeber. Für ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige gibt es darüber hinaus separate Termine, die ebenfalls bei den Multiplikatorinnen erfragt werden können. Insbesondere für alle Mitarbeitenden, die in einer Kirchengemeinde oder Einrichtung an der Erstellung eines Schutzkonzeptes beteiligt sind, empfehlen Dagmar Stoeber und Anne Basedau, möglichst bald einen Schulungstermin wahrzunehmen.
Schulungstermine, Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie HIER zum Download. Das Online-Anmeldeformular können Sie HIER aufrufen.
Andrea Hesse
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit des Ev.-luth. Kirchenkreises Burgwedel-Langenhagen
Prävention sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis | Verbindliche Fortbildungsveranstaltungen
17. Dezember 2022
Nach einer Rundverfügung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers müssen alle kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen bis spätestens Ende des Jahres 2024 spezifische Schutzkonzepte zur Prävention sexueller Gewalt entwickeln. Außerdem müssen verbindliche Fortbildungsveranstaltungen für alle ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden in Leitungsaufgaben und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie in Seelsorge und Beratung durchgeführt werden. Dazu wurde im Dezember 2021 eine gemeinsame Steuerungsgruppe für die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen eingesetzt, die die Erfüllung dieses landeskirchenweit verbindlichen Auftrages vorbereitet, begleitet und unterstützt. Die Steuerungsgruppe hat intensiv gearbeitet, um den Kirchengemeinden (gemeint sind auch Gesamtkirchengemeinden) und Einrichtungen beider Kirchenkreise diese für alle verpflichtende Aufgabe zu erleichtern.
In der Kirchenkreissynode am 8. Dezember hat Superintendentin Sabine Preuschoff jetzt intensiv über den Stand der Arbeit der Steuerungsgruppe und über die bevorstehenden Aufgaben der Kirchengemeinden informiert. Deren Hauptaufgabe im Schutzkonzept wird demnach die Risikoanalyse zur Prävention sexueller Gewalt vor Ort sein. Dafür und für die weiteren notwendigen Schritte bis zum Schutzkonzept gibt es seitens des Kirchenkreises sowie der Landeskirche und dort insbesondere der Fachstelle Sexualisierte Gewalt (https://www.praevention.landeskirche-hannovers.de) umfangreiche Hilfestellungen. Darüber hinaus stellte die Superintendentin in der Synode den Krisen- und Interventionsplan bei Verdacht auf sexuelle Gewalt vor.
Mareike Dee, in der Fachstelle der Landeskirche insbesondere für Prävention und Aufarbeitung zuständig, vermittelte aktuelle Zahlen und Daten zum Thema der sexualisierten Gewalt, sensibilisierte für den Problembereich und stellte Mindeststandards für Schutzkonzepte vor. Anhand eines erdachten, aber praktisch vorstellbaren, Falles, ging sie mit den Synodalen einen Interventionsplan durch.
Die Kirchengemeinden sind jetzt aufgerufen, verbindlich Beauftragte zu benennen, die an einer Informationsveranstaltung teilnehmen und danach dafür Sorge tragen, dass alle beruflich und ehrenamtlich Tätigen aus ihrer Kirchengemeinde/Einrichtung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und volljährigen Personen in Abhängigkeitsverhältnissen sowie in Seelsorge- und Beratungssituationen an den verbindlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen (einmalig ca. 4 Stunden). Außerdem ist es Aufgabe der Beauftragten, in der Kirchengemeinde dafür zu sorgen, dass bis Ende September 2023 ein Schutzkonzept der Kirchengemeinde/Einrichtung erstellt und eingereicht wird.