Aufgaben und Zusammensetzung
Der Kirchenkreisvorstand besteht aus neun Mitgliedern, die durch die Kirchenkreissynode gewählt wurden. Unter dem Vorsitz der Superintendentin gehören sechs Ehrenamtliche und drei Pastorinnen bzw. Pastoren diesem Gremium an.
Der Kirchenkreisvorstand, der in der Regel einmal im Monat nicht öffentlich tagt, führt die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises.
Weitere wichtige Aufgaben sind die Unterstützung und Beratung der Superintendentin, die Wahrnehmung der Dienstaufsicht im Kirchenkreis und Mitwirkung bei der Bildung von Kirchenvorständen, der Kirchenkreissynode und der Landessynode.
Auch bei Stellenbesetzungen im Kirchenkreis und bei Visitationen wirkt der Kirchenkreisvorstand mit. Zusammen mit dem Superintendenten nimmt er die Aufsicht über die Kirchengemeinden wahr.
Zu den Aufgaben des Kirchenkreisvorstandes gehört auch die Zukunftsplanung für die kirchliche Arbeit im Kirchenkreis. Mögliche Schwerpunkte, Problemfelder und besondere Herausforderungen werden durch den Kirchenkreisvorstand in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Kirchenkreissynode bedacht. Das leitende Interesse dabei ist, die kirchliche Arbeit in den Gemeinden und im Kirchenkreis zu fördern.
Um für diese Anliegen genügend Zeit zu haben, führt der Kirchenkreisvorstand zweimal im Jahr eine Klausurtagung durch. Der Kirchenkreissynode erstattet der Kirchenkreisvorstand regelmäßig Bericht über seine inhaltliche Arbeit.