Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und Kapellen auf dem Prüfstand

29. Februar 2024

Synode: Der Kirchenkreis kann die Hälfte der Flächen nicht mehr finanzieren

Die Kirchengemeinden im Kirchenkreis stehen in den nächsten Jahren vor drastischen Veränderungen bei der Anzahl und Finanzierung ihrer Gebäude. „Wir müssen rund 50 Prozent unserer Gebäude aus der Finanzierung herausnehmen. Und es geht um alle Gebäude. Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Kappellen – alles steht auf dem Prüfstand“, sagte Superintendentin Sabine Preuschoff zu Beginn der Sitzung der Kirchenkreissynode am Mittwoch, 28. Februar.

Hinsichtlich der Entwicklung der finanziellen Situation hatte vorab Fabian Spier, Leiter der Abteilung Finanzwirtschaft im Landeskirchenamt, den Delegierten „reinen Wein eingeschenkt“. Bei der angenommenen Finanzentwicklung der Landeskirche „muss bis 2060 jedes Jahr eine Einsparung von mindestens zwei Prozent erfolgen“, sagte der Oberlandeskirchenrat. Um die stetig steigenden Kosten in den Griff zu bekommen, sind die tiefgreifenden strukturelle Veränderungen auch in der Gebäudebewirtschaftung unumgänglich.

Im Kirchenkreis muss nun jede einzelne Region, also die Kirchengemeinde/n und/oder Gesamtkirchengemeinde in Burgdorf, Uetze, Lehrte Stadt, Lehrte Land und Sehnde die Hälfte der Flächen ihrer Gebäude aus der kirchlichen Finanzierung herausnehmen. Um das umzusetzen, sieht die Landeskirche vor, die Kirchen in vier Kategorien einzuteilen: 

A: Dieses Gebäude wird weiterhin voll erhalten, notwendige Instandsetzungen und Sanierungen werden durchgeführt.
B: Die Bewirtschaftung dieses Gebäudes wird nur noch zu 80 Prozent seitens des Kirchenkreises finanziert.
C: Wie B, jedoch nur noch zur Hälfte.
D: Für dieses Gebäude gibt es keine Finanzierung seitens des Kirchenkreises mehr.

Bei den Gemeindehäusern entfällt die Kategorie "B" mit der 80-prozentigen Förderung. Bei Pfarrhäusern ist nur "A" und bei nicht mehr vorhandenen Pfarrstellen und entfallendem Gebäudebedarf "D" vorgesehen.

Die Regionen sind jetzt herausgefordert, sich binnen ein bis anderthalb Jahren darüber zu verständigen, wie sie welches Gebäude klassifizieren wollen, um im laufenden Planungszeitraum (2023-2028) die Flächenhalbierung in der Finanzierung zu erzielen. So ist es beispielsweise denkbar, dass eine Kirchengemeinde in einem Ort auf eine Kirche oder Kapelle verzichtet, dafür jedoch ein Gemeindehaus vor Ort aufrechterhält. Auch die erweiterte Nutzung einer Kirche teilweise auch als Gemeindehaus ist möglich, um zum Beispiel eine Kirche zu erhalten, dafür jedoch ein Gemeindehaus auf längere Sicht nicht mehr zu vollumfänglich instand zu setzen. Zu prüfen ist zudem, ob eine außerkirchliche (Mit-)Nutzung von Gebäuden denkbar ist. Gebäude, die nicht mehr vom Kirchenkreis finanziert werden, müssen aber nicht zwangsläufig veräußert werden. Auch eine Finanzierung der Bauunterhaltung auf Spendenbasis kommt für manche Gebäude in Frage. Es geht also um die Halbierung der Kosten für Bauunterhaltung sowie Bewirtschaftung und nicht zwangsläufig um die Halbierung der Anzahl der Gebäude.

Die Kriterien für den Entscheidungsprozess sind vielfältig. Präsenz von Kirche am Ort aufrechtzuerhalten, gehört dazu. Auch eine besonders intensive Gebäudenutzung an einem Ort kann mitentscheidend sein, dazu die besondere Eignung von Gebäuden für Bedarfe an einem Ort. Der Bauausschuss der Kirchenkreissynode und der Kirchenkreisvorstand hatten sich vor der Sitzung Musterlösungen überlegt. Diese stellte der Vorsitzende des Bauausschusses Matthias Niewerth-Meinig bei der Sitzung vor. Die Region kann aber letztlich einen völlig eigenen Vorschlag unterbreiten, wie sie die Einsparungen umsetzen wollen. Die abschließende Entscheidung über die Gebäudebedarfsplanung trifft die Kirchenkreissynode.

Aus der Synode gab es zu den notwendigen Veränderungen diverse Verständnisfragen und auch Anregungen. Zum Beispiel wurde gefordert, aufgrund der Mietzahlungen der Pastorinnen und Pastoren über die Pfarrhäuser gesondert nachzudenken. Wichtig ist noch, dass es zur Zeit für bevorstehende energetische Sanierungen aufgrund des Klimaschutzgesetzes der Landeskirche keine zusätzlichen landeskirchlichen Mittel gibt.

Vertreter des Bau- und Umweltausschusses der Synode und des Kirchenkreisvorstandes werden in naher Zukunft die einzelnen Regionen des Kirchenkreises besuchen, die notwendigen Veränderungen vorstellen und die Musterlösungen dort zur Diskussion stellen.